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Funktion

Rechtssichere e-Signatur

Unterschreiben Sie Verträge rechtssicher nach eIDAS – von der einfachen (SES) über die fortgeschrittene (AES) bis zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

Rechtssichere e-Signatur – Produktansicht

eIDAS-konform

SES, AES und QES – wählen Sie das passende Signaturniveau je nach Anforderung und Risiko.

Signaturreihenfolge & Rollen

Definieren Sie, wer in welcher Reihenfolge unterschreibt – intern wie extern.

Lückenlos dokumentiert

Jede Signatur wird revisionssicher protokolliert und ist jederzeit nachweisbar.

Die elektronische Signatur ersetzt den Papierweg vollständig – ohne Kompromisse bei der Rechtssicherheit. Verträge werden nach der eIDAS-Verordnung unterzeichnet, von der einfachen elektronischen Signatur (SES) über die fortgeschrittene (AES) bis zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) mit dem höchsten Beweiswert.

Signaturreihenfolgen, interne und externe Unterzeichner sowie der Status jeder Unterschrift bleiben jederzeit transparent.

Häufige Fragen zur e-Signatur

  • Ja. Es werden Signaturen nach der eIDAS-Verordnung unterstützt – einschließlich der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.

  • Ja. Externe Unterzeichner erhalten einen sicheren Link und können ohne eigenes Konto unterschreiben.

  • Für viele Geschäftsdokumente genügt die einfache (SES) oder fortgeschrittene Signatur (AES); für besonders formbedürftige Verträge empfiehlt sich die QES. Die englischen Kürzel SES, AES und QES sind die verbindlichen Bezeichnungen. AES wird in technischen Standards auch AdES genannt; im Deutschen heißen SES und AES gelegentlich EES bzw. FES (einfache / fortgeschrittene elektronische Signatur).

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